Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma: biacon, M. Rohn

Berghagen 1, 53773 Hennef

Telefon: 02248 - 9153317

Fax: 02248 - 9179140

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www.biacon.de

USt-IdNr: DE297344040 - St.-Nr: 220/5384/2401

Stand: 01.09.2017 Alle vorherigen AGBs verlieren damit ihre Gültigkeit.

1. Anwendungsbereich, Geltung, Bekanntmachung

1.1. Diese AGB regeln die Rechtsbeziehungen der Firma "biacon, M. Rohn" (nachfolgend biacon genannt) zu Kunden.

1.2. Im Rechtsverkehr gelten ausschließlich unsere AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Besteller und Kunden anerkennen diese AGB vollinhaltlich, und zwar auch im Rahmen vorvertraglicher Beziehungen.

Unsere AGB werden den Vertragspartnern in Druck- oder elektronischer Form bekannt gegeben. Zudem befinden sie sich auf unserer Webpräsenz http://www.biacon.de

1.3 Anschauungsmaterialien, Datenblätter, Prospekte, etc. mit Abbildungen, Gewichtsangaben und Leistungsangaben enthalten lediglich Leistungsbeschreibungen. Berechtigte und durch technischen Fortschritt begründete Abweichungen behält sich biacon auch nach Auftragsbestätigung vor.

1.4 Für sämtliche Kostenvoranschläge, Angebote, Zeichnungen und sonstige Unterlagen von biacon gilt uneingeschränkt das Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrecht. Diese dürfen Dritten nur nach vorheriger Zustimmung von biacon zugänglich gemacht werden. Kommt kein Vertragsabschluß zustande, sind diese auf Verlangen unverzüglich an biacon zurückzugeben.

2. Konditionen / Preise

2.1 Die Preise gelten bei Lieferung ab Lager, exklusiv Verpackung, in EURO ohne Mehrwertsteuer und ausschließlich aller Steuern, Gebühren, Abgaben und Zölle, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhoben werden. Kosten für vom Kunden gewünschte Spezialverpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.2 Die Preise entsprechen der Kostenlage bei Auftragsbestätigung. Erfolgt die Lieferung bzw. Leistungserbringung später als zwei Monate nach Vertragsabschluß, behält sich biacon eine eventuelle Preisangleichung vor.

2.3 Eine aktuelle Preisliste (u.a. für Dienstleistungen u. Arbeitsstunden) hält die biacon.de -> Preise vor.

3. Erweiterter Eigentumsvorbehalt

3.1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Insofern gilt der Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB.

3.2. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, nach erfolgloser 2. Mahnung gemäß § 323 BGB den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

3.3. Im Falle der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gestandenen, von uns gelieferten Ware durch unseren Käufer an einen Dritten gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt dergestalt, daß der Käufer dem Dritten den Eigentumsvorbehalt unverzüglich mitteilt und in Höhe unserer Forderung seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Dritten an biacon abtritt und biacon unverzüglich mitteilt (Vorausabtretung gemäß § 398 BGB). biacon nimmt diese Abtretung an.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Zahlungen ohne Abzug auf eines unserer Konten innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Für Neukunden gilt: Zahlung bar bei Lieferung oder Abholung der Ware. Zahlung bar bei bzw. mit Abschluss der Dienstleistungen. Bei Erstaufträgen, die EUR 400,- überschreiten, oder bei Dienstleistungen, die voraussichtlich EUR 400,- überschreiten, kann biacon Vorauskasse verlangen.

4.2 Für Aufträge mit einem Gesamtwert über EUR 5.000,- sind bei Auftragserteilung 40 % als Anzahlung zuzüglich anteiliger Umsatzsteuer zinslos zu leisten.

4.3 Für Lieferungen und Dienstleistungen ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland behält sich biacon vor, Zahlung aus Akkreditiv oder Dokumente gegen Zahlung zu verlangen.

4.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden berechnet biacon unter Vorbehalt weiterer Rechte (z.B. Einstellung der Arbeiten) Jahreszinsen in Höhe von 6 % über dem geltenden Diskontsatz der Europäischen Zentralbank. Auch kann kann biacon für die Fertigstellung der noch ausstehenden Dienstleistungen oder Restlieferungen von Ware Vorkasse verlangen.

4.5 Sollte eine Zahlung bei Ratenzahlungsvereinbarungen nicht erfolgen, ist die Ratenzahlung hinfällig und die Restforderung in einer Summe fällig und sofort zu zahlen.

5. Frist für Lieferungen der Leistungen

5.1 Hinsichtlich der Frist für Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Die Einhaltung der Frist setzt den rechtzeitigen Eingang von Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus.

5.2 Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, wird die Frist angemessen verlängert. Hierzu gehören auch alle Verfügungen von hoher Hand, wie z.B. die Nichterteilung einer behördlichen Genehmigung, Transportbeschränkungen und Beschränkungen des Energieverbrauchs, aber auch allgemeiner Mangel an Rohstoffen und Versorgungsgütern.

5.3 Bei Verzögerungen durch Verschulden von Zulieferern ist ein Rücktritt vom Vertrag, nicht aber die Geltendmachung eines Schadenersatzes durch den Kunden möglich.

6. Dienstleistungen, Aufstellungen und Montagen

Für jede Art von Dienstleistungen, Aufstellungen und Montagen gelten, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, folgende Bestimmungen:

6.1 Die Aufstellung der Geräte, Terminals usw. erfolgt durch biacon in vom Kunden vorbereiteten Räumlichkeiten, die mit den notwendigen Stromanschlüssen und gegebenenfalls Kabelkanälen für die Datenleitungen ausgestattet sein müssen.

6.2 Vor Beginn der Aufstellungs- und Montagearbeiten müssen alle notwendigen branchenfremden Nebenarbeiten abgeschlossen sein. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme bzw. die Ausführung der Dienstleistung, ohne daß biacon dies zu vertreten hat, trägt der Kunde die Kosten für Wartezeit und weitere erforderlichen Anfahrten.

7. Entgegennahme

7.1 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Anstände aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen.

7.2 Teillieferungen sind zulässig.

8. Haftung und Mängel

8.1. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet biacon nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des BGB bzw. des HGB wie folgt:

8.2. Die Mängelhaftung schließt natürliche Abnutzung und Schäden, infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, übermäßiger und zweckentfremdeter Beanspruchung durch den Kunden aus.

8.3. Bei seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß vorgenommener Eingriffe/Änderungen ist die Haftung ausgeschlossen.

8.4. Die Gewährleistungsfrist für Nachbesserungen, Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen beträgt 6 Monate ab Übergabe. Die Gewährleistungsfristen verlängern sich, soweit das Gesetz dieses zwingend vorschreibt.

8.5. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht bei zwingender Haftung in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.

8.6. Sofern biacon Bedenken hinsichtlich der Güte und Eignung der vom Kunden zur Durchführung eines Werkes oder einer Dienstleistung zur Verfügung gestellten Sachen hat, bleibt die Ablehnung jeglicher Haftungsübernahme vorbehalten.

9. Vertragsanpassung

9.1. Wird biacon oder dem Kunden die Lieferung/Leistungserbringung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze.

9.2. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der zwingenden Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt davon unberührt.

9.3. Verändern unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung/Leistung erheblich, erfolgt eine angemessene Vertragsanpassung, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Ist die wirtschaftliche Vertretbarkeit nicht mehr gegeben, steht biacon das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. biacon hat dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

10. Sonstige Schadenersatzansprüche

Anderweitige Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Kunden entsprechend.

11. Zahlung und Gerichtsstand

11.1. Zahlungsort ist Hennef(Sieg). Gerichtsstand ist Siegburg.

11.3. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

11.4. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

11.5. Alle weiteren vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

11.6. An Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden gebunden.

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Herstellung und Nutzungsüberlassung von Softwareprodukten und der dazugehörigen Dokumentation

1. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der biacon

1.1 Handelt es sich bei der Software um Eigenprodukte von biacon, so räumt biacon dem Kunden das widerrufliche Recht ein, diese gemäß diesen Bedingungen auf der hierfür vorgesehenen Hardware zu nutzen. biacon liefert dem Kunden je ein Exemplar der zugehörigen Dokumentation. Der Kunde hat nicht das Recht, die Software und die Dokumentation zu ändern oder zu vervielfältigen (außer zu Zwecken der Datensicherung).

1.2 Der Kunde nimmt die Software selbst in Betrieb. Dabei wird er von biacon auf Wunsch gegen besonderes Entgelt unterstützt.

1.3 Die Software und die Dokumentation sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde wird die Software und die Dokumentation ohne Zustimmung von biacon Dritten nicht zugänglich machen.

2. Softwaregewährleistung

Nachfolgende Bestimmungen beziehen sich auf von biacon entwickelte Software. Für über biacon bezogene Software anderer Hersteller gelten ausschließlich deren Bestimmungen.

2.1 biacon gewährleistet, daß gelieferte Datenträger frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und die zur Software gehörende Dokumentation ordnungsgemäß erstellt wurde.

2.2 Für Softwarefehler und Abweichungen von der jeweiligen Produktbeschreibung, die trotz Beachtung der Dokumentation auftreten, leistet biacon nach ihrer Wahl wie folgt Gewähr:

a) Lieferung einer korrigierten Software (neuer Produktausgabestand)

b) Fehlerdiagnose und -beseitigung erfolgt nach Wahl von biacon auf der Kundenanlage oder bei biacon. Die Einsendung der Datenträger mit der fehlerhaften Software obliegt dem Kunden. Die Fehlerbeseitigung setzt voraus, daß es sich um einen reproduzierbaren, in der jeweils letzten, dem Kunden gelieferten Produktversion auftretenden Fehler handelt. Hat der Kunde die Software über Schnittstellen erweitert, leistet biacon bis zur Schnittstelle Gewähr. In solchen Fällen ist der Nachweis, daß der Fehler in der von biacon gelieferten Software liegt, vom Kunden zu erbringen. Der Kunde stellt biacon alle bei ihm vorhandenen, für die Fehlerbeseitigung notwendigen Unterlagen, Informationen, Hard- und Software unentgeltlich zur Verfügung.

2.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit der Übergabe an den Kunden.

2.4 Gelingt die Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder kann der Fehler nicht in einer dem Kunden zumutbaren Weise umgangen werden, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises/Nutzungsentgelts oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

2.5 Bei Verlust oder Beschädigung von Daten oder Datenträgermaterial umfaßt die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.

2.6 Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

3. Instandhaltung, Pflege und ergänzende Dienstleistungen

3.1 biacon ist bereit, im Rahmen eines gesondert abzuschließenden Pflegevertrages die Hardware instand zu halten und die Software zu pflegen. Die Pflege umfaßt auch die Lieferung neuer Produktversionen.

3.2 biacon stellt, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, zu den jeweils gültigen Preisen gesondert in Rechnung:

a) Unterstützung bei der Inbetriebnahme der Hard- und Software,

b) Unterstützung bei der Analyse und Beseitigung von Funktionsstörungen der Software, die durch unsachgemäße Handhabung oder durch sonstige nicht in der gelieferten Software liegende Umstände entstanden sind. Diese Unterstützung erfolgt nach Wahl des Kunden vor Ort, durch Teleservice oder in sonstiger Weise,

c) über die Gewährleistungsverpflichtung hinausgehende Unterstützung bei der Analyse und Beseitigung von Hardwarefehlern.

4. Beendigung

Falls der Kunde eine wesentliche, die Software betreffende Bestimmung dieser Bedingungen nicht erfüllt, hat biacon das Recht zum Vertragsrücktritt. Die gelieferte Software und die Dokumentation einschließlich der Datensicherungskopien sind in diesem Falle unverzüglich und unaufgefordert vollständig zurückzugeben. Darüber hinaus sind Software und Dokumentation zu löschen, soweit sie in der Hardware gespeichert sind. Diese Regelungen gelten entsprechend für die Quellsprache der Software, wenn sie überlassen wurde. Ein Schadenersatzanspruch von biacon bleibt vorbehalten.

5. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

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Nutzungsbestimmungen für Internet-Dienstleistungen

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der biacon

Bestimmungen für Internet-Dienste

1. Zustandekommen des Vertrages

1.1 Der Vertrag über die Nutzung von Internet-Diensten kommt nur mit Auftragsbestätigung durch biacon zustande.

1.2 Soweit sich biacon e zur Leistung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ebenso besteht zwischen den Kunden von biacon kein durch die gemeinsame Nutzung der Internet-Dienste begründbares Vertragsverhältnis.

2. Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung und Fristen

2.1 Verträge treten mit der Auftragsbestätigung in Kraft, spätestens jedoch mit beginnender Dienstleistung.

2.2 Die Vertragslaufzeit beträgt für die Leistungsart Hosting und Housing mindestens 1 Jahr. Bei Produktpaketen und Domains gilt die Mindestvertragslaufzeit der Paketkomponente mit der längsten Mindestvertragsdauer.

2.3 Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahresquartal

2.4 Verträge sind frühestens zum Ablauf der Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung hat schriftlich unter Beachtung nachstehender Fristen zu erfolgen: 1 Kalendermonat.

3. Leistungsumfang

3.1 biacon ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikationsinfrastruktur und die Nutzung von Mehrwertdiensten. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag.

3.2 Erbringt biacon entgeltfreie Dienste und Leistungen, können diese jederzeit eingestellt oder mit Vorankündigung gebührenpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Internet-Dienste von biacon sachgerecht zu nutzen.

Besonders ist er verpflichtet:

a) biacon innerhalb von 2 Wochen über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren,

b) biacon unverzüglich über Änderungen in den Voraussetzungen der Tarifordnung zu unterrichten,

c) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Internet-Dienste von biacon nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen*** (siehe Hinweis am Ende dieser Bestimmungen)

d) die Erfüllung relevanter gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen,

e) anerkannten Grundsätzen für die Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen,

f) biacon erkennbare Schäden unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen,

g) nach Abgabe einer Störungsmeldung biacon durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn sich herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag.

4.2 Einzelheiten der Anwender untereinander bei Gruppen können im Wege der Benutzerordnung vereinbart werden.

4.3 Da es nicht auszuschließen ist, daß das Internet auch Zugriff auf jugendgefährdende oder illegale Inhalte ermöglichen kann, ist der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet, die Nutzung durch Kinder oder Dritte zu verhindern.

4.4 Verstößt der Kunde gegen oben genannte Pflichten, ist biacon berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

5. Nutzung durch Dritte

5.1 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Internet-Dienste von biacon durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung gestattet.

5.2 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Eine Ablehnung oder Rücknahme durch biacon begründet keinen Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch.

5.3 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch die Nutzung der Internet-Dienste durch Dritte entstanden sind.

6. Ergänzende Zahlungsbedingungen

6.1 Die Rechnungsstellung für die Internet-Dienste erfolgt quartalsweise, jeweils zu Beginn eines Quartals. Bei Vertragsbeginn erfolgt die Rechnungsstellung für die Restlaufzeit des aktuellen Quartals. Die Umstellung auf die quartalsweise Abrechnung beginnt mit dem nächsten Quartal. Ist die Gebühr für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgelts berechnet.

6.3 Sonstige Entgelte sind nach Leistungserbringung fällig.

6.4 Leitungs- und Kommunikationskosten (z. B. Telefon-Gebühren) zwischen Kunde und dem biacon -Anschlußpunkt sind vom Kunden zu tragen. Sofern bei einem Anschluß auf den biacon Seiten gesonderte Kosten (z.B. Terminaladapter, spezielle Modembereitstellung) entstehen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

6.5 Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am 7. Tag nach Zugang der Rechnung auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerungen ist biacon berechtigt, ab Fälligkeit neben den Verzugszinsen nach AGB zusätzliche Bearbeitungskosten zu erheben.

7. Zahlungsverzug

7.1 biacon kann das Vertragsverhältnis nach vorheriger Ankündigung fristlos kündigen und ist berechtigt, den Anschluß (Hosting und Housing) zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als zwei Wochen erstreckt. Der Kunde ist verpflichtet, die bis zum Kündigungstermin angefallenen monatlichen Entgelte zu entrichten.

7.2 biacon hält sich die Geltendmachung weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzuges vor.

8. Leistungsverzögerungen, Rücktritt

8.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die biacon die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste dritter Telekommunikationsanbieter, usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Auftragnehmern von biacon oder deren Unterauftragnehmern eintreten, hat biacon auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen biacon, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

8.2 Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Festentgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin anteilig zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor:

a) wenn der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die biacon -Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht nutzen kann,

b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist, bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

8.3 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von biacon liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn biacon oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfall über mehr als zwei Werktage erstreckt.

9. Verfügbarkeit der Dienste

9.1 biacon bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. biacon wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

9.2 biacon unterhält eine Hotline, die telefonisch oder per eMail erreicht werden kann.

10. Geheimhaltung, Datenschutz

10.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders lautend vereinbart, gelten die biacon unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

10.2 Der Vertragspartner wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, daß biacon dessen Anschrift und Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet.

10.3 Soweit sich biacon Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist biacon berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.

10.4 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Internet-Dienste von biacon nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.

11. Haftung des Kunden, Haftungsbeschränkung

11.1 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die biacon oder Dritten durch mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Internet-Dienste von biacon oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

11.2. biacon haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß infolge höherer Gewalt oder Arbeitskämpfen die biacon Leistungen unterbleiben. biacon haftet weder für entgangenen Gewinn noch für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob diese beim Kunden oder Dritten entstehen.

11.3. biacon haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder Sender rechtswidrig handeln, indem er die Information übermittelt.

***Wichtiger Hinweis zu allen Links auf den Seiten der biacon

Die biacon ist in keinem Fall verantwortlich für die Inhalte von Internetseiten, die auf biacon verweisen. Wir sind auch nicht in der Lage, Verweise auf uns festzustellen oder zu überprüfen. Die biacon hat ferner keinen Einfluß darauf, wie die hier angebotenen Informationen vom Nutzer verwendet, weitergegeben oder verändert weitergegeben werden. Die biacon kann daher für entstandene Schäden, entgangene Vorteile oder sonstige mittelbare oder unmittelbare Folgen, welche aus der Nutzung der angebotenen Informationen entstehen, nicht haftbar gemacht werden. Links zu nicht biacon eigenen Seiten wurden vor Verlinkung darauf geprüft, dass diese Links weder gegen Sitten noch Gesetze verstoßen. Dies wurde genau ein mal geprüft, nämlich bevor sie auf den biacon eigenen Seiten aufgenommen wurden.